Ministerium: Erneute Verschärfung der Maßnahmen gegen COVID 19

Die Regelung, wonach in Einzelsportarten nur noch maximal 10 Personen indoor an Veranstaltungen/Kursen (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) teilnehmen können, hätte ohne Klarstellung des Ministeriums den Sportbetrieb stark eingeschränkt. Inzwischen konnte seitens Sport Austria dieser Passus abgeklärt werden: An Trainings dürfen in geschlossenen Räumen maximal 10 und outdoor maximal 100 Personen teilnehmen. Doch in einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.
Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, wird empfohlen geeignete Maßnahmen zu setzen, wie z.B. gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme.
Die ÖSB-Empfehlungen bleiben weiterhin aufrecht: ÖSB-Handlungsempfehlungen
Weitere Informationen:
- COVID-19-Lockerungsverordnung: www.ris.bka.gv.at
- Beantwortete Fragen von Sport Austria: www.sportaustria.at
- Handlungsempfehlungen von Sport Austria: www.sportaustria.at