Sportministerium: COVID-19-Verordnung vom 17.11.2020
Dienstag, den 17. November 2020 um 08:05 Uhr | Geschrieben von: Tina Neururer, Marketing & PR |
Die mit heute, 17. November 2020, in Kraft tretende neue Verordnung bringt weitere Einschnitte. Die Veränderungen für den Sportbereich besagen, dass Sport nur mehr im eigenen privaten Wohnbereich und auf öffentlichen Orten im Freien möglich ist und Sportstätten geschlossen bleiben müssen. Sport ist nur mehr alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt möglich. Die bisher geltende Ausnahme für ausgewiesene SpitzensportlerInnen bleibt aufrecht.